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Reisebedingungen

der Firma Jörg Böse, die unter dem Namen Bright Side Tours, im folgenden BST genannt, firmiert.

1. Anmeldung:

Buchungen sind mündlich, per Telefon, über das Internet oder schriftlich und per Fax möglich; es handelt sich hier in jedem Fall um verbindliche Erklärungen. Bei Buchungen über das Internet wird die Buchung, nach Zugang der Reisebestätigung, mit Leistung der Anzahlung vom Kunden anerkannt. Für BST wird der Reisevertrag verbindlich, wenn die Buchung und der Reisepreis binnen 14 Tagen nach Anmeldung schriftlich bestätigt werden. Der Anmelder haftet neben dem Teilnehmer für die Erfüllung der Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Personen.

2. Bezahlung & Buchungsbestätigung:

Mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung, inkl. dem Insolvenzsicherunsschein durch BST wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, aber mindestens 30,- Euro pro Person fällig. Der volle Reisepreis muß bis spätestens 21 Tagen vor Reisebeginn per Überweisung auf unserem Konto eingegangen und gutgeschrieben sein oder dem vermittelden Reisebüro ausgehändigt werden. Die Reiseunterlagen werden dann umgehend zugesandt.

3. Pflichten des Reiseveranstalters:

BST verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, daß sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit der gesamten Reise aufheben oder mindern.

4. Pflichten des Reisenden:

Der Reisende ist verpflichtet, das seinerseits Erforderliche zu tun, um vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen. Verletzt der Reisende schuldhaft diese Pflichten, so ist er BST zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet
Teilnehmer die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur in Begleitung einer volljährigen Person, die auch die Haftung übernimmt, teilnehmen.

5. Leistungen und Preise:

Soll die Reise nach der Vereinbarung später als vier Monate nach Auftragsbestätigung angetreten werden, behält sich BST vor, im Falle von nachgewiesenen Kostensteigerungen bei Leistungsträgern, insbesondere Währungskursschwankungen, Erhöhung von Treibstoffpreisen und Steuern, den vereinbarten Reisepreis entsprechend anzuheben. BST muß eine solche Preisanhebung spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt schriftlich mitteilen, nach diesem Termin sind Preisanhebungen ausgeschlossen. Der Kunde hat das Recht, bei Preisanpassungen, die höher als 10% des Reisepreises sind, innerhalb von einer Woche nach Mitteilung durch BST vom Vertrag zurückzutreten.

6. Rücktritt bzw. Kündigung des Reisenden:

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück ( aufgrund der Beweissicherung sollten Reiserücktritte immer schriftlich erfolgen) oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann BST angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Hierfür sind folgende Prozentsätze maßgeblich:
a) Rücktrittserklärung bis zu 40 Tagen vor dem vertraglich vorgesehenen Reisebeginn: 10 % des Reisepreises, mindestens 30,- Euro pro Person.
b) Rücktrittserklärung nach dem 40. Tag, jedoch bis zum 15. Tag vor dem vertraglichen vorgesehenen Reisebeginn: 30%, mindestens 30,- Euro pro Person.
c) nach dem 15. Tag:, jedoch bis zum 6. Tag :40% des Reisepreises, mindestens 40,- Euro pro Person .
d) nach dem 6. Tag: bis zu 70 % des Reisepreises
e) ab 24 Stunden vor Abfahrt: bis zu 100% des Reisepreises

7. Kündigung des Vertrages durch BST:

Vor Reisebeginn kann BST von dem Vertrag zurücktreten, wenn:
a) der Reisende sich mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet
b) bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (erforderliche Mindestteilnehmerzahl ist den entsprechenden Reiseverläufen zu entnehmen)
Im Fall a kann BST vom Kunden eine Entschädigung nach Maßgabe der Ziffer 6 verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemißt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung dem Reisenden zugeht.

Im Fall b werden die eingezahlten Beträge zurückerstattet, weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Nach Reisebeginn kann BST den Vertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch BST oder seines Erfüllungsgehilfen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält BST den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen und Erlöse durch anderweitige Verwendung.

8. Kündigung bei höherer Gewalt:

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl BST als auch der Reisende vom Vertrag zurücktreten. BST kann in diesem Falle für die bereits erbrachten und bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.

9. Gewährleistungs-/Mitwirkungspflicht:

a) Wird ein Leistungsteil der gebuchten Reise nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Kunde berechtigt Abhilfe zu verlangen. Reklamationen müssen sofort BST fernmündlich, per Telefax oder dem örtlichen BST- Reiseleiter mitgeteilt werden. Wird diese Mitteilung schuldhaft unterlassen, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Im Gewährleistungsfall können wir Abhilfe schaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
b) Für die Einhaltung der Paß-, Visa,- Zoll- und Devisenbestimmungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. BST haftet nicht für die Visabeschaffung.
c) Gewährleistungsansprüche sind bis spätestens einen Monat nach voraussichtlichem Reiseende bei BST geltend zu machen. Später eingehenden Ansprüche werden nicht anerkannt.
d) Bezüglich der Rechte des Reisenden, nach den allgemeinen Vorschriften Rückgängigmachung des Vertrages, Herabsetzung des Reisepreises oder Schadensersatz zu fordern, wird vereinbart, daß sich die Höchsthaftung durch BST auf das Dreifache des Reisepreises gemäß § 651 h BGB begrenzt. Im übrigen gilt § 651 h Abs. 2 BGB.

10. Haftungsausschluß:

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die der Reisende während einer Reise sich selber, den anvertrauten Geräten oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden. Dieses gilt auch für Geräte die im direkten Zusammenhang mit der Reise stehen.

11. Bustransfer:

Sollte ein Bus nicht zum angegebenen Zeitpunkt am Treffpunkt sein, was durch Verkehrsstauungen, usw. manchmal nicht zu vermeiden ist, hat der Kunde die Möglichkeit sich fernmündlich nach der Dauer der Verspätung zu erkundigen. In keinem Fall darf dabei der Treffpunkt verlassen werden. Bei Nichterreichen des Busses, besteht kein Anspruch auf Reisepreiserstattung.

12. Reisevermittlung:

Bright Side Tours übernimmt bei einer Reisevermittlung keinerlei Verpflichtungen nicht Vertragsgemäß erfüllte Leistungen des jeweiligen Reiseveranstalters dem Kunden zu erstatten. Diese sind vom Kunden selber beim Veranstalter einzufordern. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters, die wir auf Wunsch gern zusenden.

13. Unwirksamkeit:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem Willen der Parteien am nächsten kommen.

14. Sonderwünsche und Einzelzimmerregelungen:

Sonderwünsche, die nicht im Programm vorgesehen sind und von den Reisenden gewünscht werden, können von BST vermittelt werden. Für die Erfüllung und Mangelfreiheit solcher Sonderwünsche haftet der Leistungsträger, nicht BST. Schadensersatzansprüche durch BST an den Leistungsträger werden dem Reisenden abgetreten. Die Buchung von Einzelzimmern, die für alle Reisen nur beschränkt zur Verfügung stehen, gilt als Sonderwunsch. Hier vermittelt BST die Buchung an den vorgesehene Leistungsträger. Sollte ein gebuchtes Einzelzimmer nicht zur Verfügung stehen, wird von BST der anteilige Zuschlag zurückerstattet, und evtl. bestehende Schadensersatzansprüche an den Leistungsträger werden dem Reisenden abgetreten.

15. Versicherungen:

Zur Vermeidung von Kosten, die durch einen Rücktritt bzw. Kündigung entstehen, empfiehlt BST den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Darüber hinaus können zu Originalpreisen Policen für Auslands-Krankenschutzversicherung, Gepäckversicherung und Unfallversicherung usw. bei BST oder dem vermittelnden Reisebüro abgeschlossen werden.

 

16. Kanutouren

Für gebuchte Kanutouren gelten zusätzlich die Vermietbedingungen für Kanutouren. Diese sind im Internet veröffentlicht und können auch angefordert werden.

 

17. Gerichtsstand:

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Diepholz

Erlebnisse

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Spaß

Jahre Erfahrung